Darf ich während der Corona-Krise mit dem Fahrrad fahren?

Fahrradfahren verboten Schild

Update 24.04.2021

Mit der Bundesnotbremse ist auch weiterhin das Radfahren erlaubt. Lediglich ab einer Inzidenz von über 100, an 5 aufeinander folgenden Tagen, gelten Ausgangsperren (Dies kann in verschiedenen Bundesländern/ Kommunen/ Städten abweichen). Diese sehen vor, dass nach 22 Uhr und bis 5 Uhr niemand draußen sein darf, außer mit triftigem Grund. In der Zeit von 22 Uhr bis 24 Uhr darf Individualsport betrieben werden. Radfahren ist hier als Sportart nicht ausgenommen.

Update: 30.03.2020

Nachdem die Bundeskanzlerin gestern in der Fernsehansprache die neusten politischen Entwicklungen zum Kontaktverbot verkündet hat, gilt für das Fahrradfahren folgendes:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit sowie zum Einkaufen, Prüfungen und anderen wichtigen Terminen darf auch weiterhin mit dem Rad getätigt werden.
  • Auch der Individualsport und die Bewegung an der frischen Luft ist weiter erlaubt.
  • Weiter gilt ein Abstand von 1,5 Metern (übrigens der Abstand zum Überholen von Radfahrern nach der StVo Novelle) zu anderen Personen einzuhalten.

20.03.2020 – Die aktuelle Lage in Deutschland ist mit Corona eine Ausnahmesituation – Fitnessstudios und Sportvereine haben ihre Türen geschlossen. Wer letzte Woche noch zum Spinning gehen konnte oder auf dem Trainingsrad unterwegs war, der sucht aktuell nach einer Alternative. Die Frage, die viele aktuell beschäftigt: Darf ich während der Corona-Krise mit dem Fahrrad fahren?

Erst heute Mittag hat Markus Söder, Ministerpräsident Bayerns, in der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass die sportliche Aktivität durchaus noch erlaubt sei, sofern man sich an bestimmte Regeln halte. Dazu zählt auch die sportliche Aktivität Fahrradfahren. Generell gilt, wer Sport machen möchte, der darf es aktuell tun, wenn er:

  • 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einhält
  • nicht in Gruppen Sport macht
  • bei Begleitung nur auf Personen aus dem eigenen Haushalt setzt.

Der Weg in den Wald, die Tour mit dem Hund oder auch die Fahrt zum Einkaufen ist ebenfalls weiterhin mit dem Fahrrad erlaubt. Auch kann weiterhin mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren werden. Es geht nicht darum die Menschen einzusperren, es geht darum, das Bewusstsein für das Virus und die Art der Übertragung zu stärken.

Zuhause Fahrradfahren mit dem Rollentrainer

Wer sich dennoch zu unsicher fühlt und nur ungern das Haus in diesen Zeiten verlässt, der hat die Möglichkeit, mit einem Heimtrainer oder einem Rollentrainer zu trainieren. Bei einem Rollentrainer spannt man das vorhandene Fahrrad ein und kann so auf dem gewohnten Fahrradsattel seine Kilometer abstrampeln. Es kann ebenfalls der Widerstand eingestellt werden. Die «Rolle» ist oft etwas günstiger als ein guter Heimtrainer.

Wer noch eine Beschäftigung für die nächsten Tagen sucht, der kann mit unserer 30 Punkte Checkliste sein Fahrrad startklar für die aktuelle Saison und den nächsten, hoffentlich bald anstehenden Fahrradurlaub machen.

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